Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf alle Verträge zwischen einem Auftraggeber bzw. einer Auftraggeberin und dem Auftragnehmer Dr. Marcus Friedrich, Inhaber von "DJ Fry Veranstaltungstechnik", finden die folgenden
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für sämtliche zwischen DJ Fry und seinen Kunden dar. Inhaber von DJ Fry Veranstaltungstechnik ist Dr.
Marcus Friedrich, Linnéstraße 5, 38106 Braunschweig (im Folgenden "DJ Fry"). Abänderungen dieser Bedingungen müssen schriftich festgelegt werden.
2. Angebote und Abschluss
Alle Angebote von DJ Fry sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ Fry eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
3. Leistungen
Gegenstand des Vertrages sind die Tätigkeiten als Discjockey, der Verleih von Lichttechnik, Tontechnik und Effektgeräten, Transport der Technik, Anfahrt, Abfahrt, Auf- und Abbau der Technik für
eine von Kunden geplante und organisierte Veranstaltung. DJ Fry ist nicht selbst Veranstalter.
4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter bzw. die Veranstalterin für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA verantwortlich.
5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.
6. Auftragsstornierung
Stornierung müssen spätestens am Tag vor der betreffenden Veranstaltung eingehen. Den Auftraggebern bzw. den Auftraggeberinnen entstehen dadurch keine Kosten. Bei späteren Stornierungen trägt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Kosten, die DJ Fry zur Vorbereitung entstanden sind bis zur Höhe von 70% der vereinbarten Gage.
Ein Rücktritt von einem Auftrag ist durch DJ Fry möglich durch technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall oder Tod. Im Falle eines Rücktritt von einem Auftrag bemüht DJ Fry sich um Ersatz
zu gleichen Konditionen wie vereinbart.
7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei DJ Fry anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Fry berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
9. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von DJ Fry anerkannt wurde. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. DJ Fry ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ Fry und der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers DJ Fry vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages davon im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.